Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliche/r Schüler/in einer Berufsschule ist ein aufrechtes Lehrverhältnis mit einem Ausbildungsbetrieb - Informationsvideo DE / EN .
Mit der Aufnahme eines Lehrlings muss dieser vom Ausbildungsbetrieb an der betreffenden Berufsschule angemeldet werden (Pflichtschule im Rahmen des dualen Ausbildungssystems).
Die Anmeldung sollte in den ersten zwei Wochen nach Beginn der Lehrzeit per Mail oder Fax durch die Firma erfolgen - auch in den Ferien
Bitte schicken Sie uns diese per Fax: +43 (0) 1 599 16 99 95261 oder per E-Mail an office.915045@schule.wien.gv.at
Die Einschreibung (persönliche Dokumente - lt. Einschreibebogen und Merkblatt) für den Jahresunterricht erfolgt am ersten Schultag - lt. Einberufung - nach Aufnahme des Lehrlings in der Berufsschule HKFL (Eingang Märzstrasse Ecke Zinkgasse)
Zur Einschreibung sind mitzubringen:
Einschreibebogen Schuljahr 2024/25
Hausordnung BS_HKFL SJ 2024/25