07:10 bis 08:00 Uhr
08:00 bis 08:50 Uhr
08:50 bis 09:40 Uhr
09:40 bis 09:55 Uhr Vormittagspause
09:55 bis 10:45 Uhr
10:45 bis 11:35Uhr
11:35 bis 12:35 Uhr Mittagspause
12:35 bis 13:25 Uhr
13:25 bis 14:15 Uhr
14:15 bis 15:05 Uhr
15:05 bis 15:15 Uhr Nachmittagspause
15:15 bis 16:05 Uhr
16:05 bis 16:55 Uhr
Die Krankmeldung muss zu Beginn des Krankenstandes telefonisch in der Schule (Sekretariat Tel.: +43 (0) 1 599 16 DW 95262) vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Zeitgleich ist auch der Ausbildungsbetrieb zu verständigen.
Am Ende des Krankenstandes ist eine Kopie der ärztlichen Krankmeldung mit Stempel und Unterschrift der Firma mitzubringen.
Die Berufsschule ist eine Pflichtschule, daher ist Urlaub während der Schulzeit generell auszuschließen.
In begründeten Ausnahmefällen und bei gutem Schulerfolg kann ein Tag gewährt werden. Dazu ist mindestens 2 Wochen vorher ein schriftliches Ansuchen des Erziehungsberechtigten mit Genehmigung des Lehrbetriebes (Stempel und Unterschrift) vorzulegen.
Für einen Schultag ist die Vorgangsweise wie oben im Punkt Urlaub beschrieben. Bei zwei Schultagen ist ein Ansuchen an den Stadtschulrat (via die Direktion) mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.
Arztbesuche (z.B. Zahnarzt), Fahrschulstunden, Amtswege u. ä. sind außerhalb der Schulzeit zu absolvieren.
Schulzeit ist bezahlte Arbeitszeit (Ausnahme: gesetzliche Feiertage)
Während der Schulferien, an schulfreien und schulautonomen Tagen steht der Lehrling dem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung.
Wo viele Menschen aufeinandertreffen um zusammenzuarbeiten, ist Ordnung nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich.
Sie kann nur funktionieren, wenn ALLE ihren Teil dazu beitragen. Die Regeln dazu haben wir in unserer Schul- und Hausordnung und in der Werkstättenordnung zusammengefasst.
Diese wurden gemeinschaftlich erarbeitet und von SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) verabschiedet.