Anmeldung

Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliche/r Schüler/in einer Berufsschule ist ein aufrechtes Lehrverhältnis mit einem Ausbildungsbetrieb - Informationsvideo DE / EN .


Erstanmeldung

Mit der Aufnahme eines Lehrlings muss dieser vom Ausbildungsbetrieb an der betreffenden Berufsschule angemeldet werden (Pflichtschule im Rahmen des dualen Ausbildungssystems).

Die Anmeldung sollte in den ersten zwei Wochen nach Beginn der Lehrzeit per Mail oder Fax durch die Firma erfolgen - auch in den Ferien

Bitte schicken Sie uns diese per Fax: +43 (0) 1 599 16 99 95261 oder per E-Mail an  office.915045@schule.wien.gv.at 


Einschreibung

Die Einschreibung (persönliche Dokumente - lt. Einschreibebogen und Merkblatt) für den Jahresunterricht erfolgt am ersten Schultag - lt. Einberufung -   nach Aufnahme des Lehrlings in der Berufsschule HKFL (Eingang Märzstrasse Ecke Zinkgasse)

Zur Einschreibung sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde (Original)    
  • Meldezettel (Original)    
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Original)    
  • die Zeugnisse der 8. und 9. Schulstufe sowie alle nachfolgenden Zeugnisse (Originale UND Kopien - beidseitig)    
  • Ergebnis Lesetest    
  • Vormundschaftdekret, falls nicht beide Eltern erziehungsberechtigt sind (Original)    
  • Lehrvertrag (wenn schon vorhanden) bzw. Schreiben der Firma über die Lehrlingsaufnahme oder Ausbildungsvertrag (Originale UND Kopien - beidseitig)
  • E-Card    (Original)    
  • der ausgefüllte Einschreibebogen
  • Passfotodatei auf USB-Stick oder auf dem Smartphone   
  • Schreibgerät    
  • Bargeld € 12,-

Einschreibebogen Schuljahr 2024/25

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Einschreibebogen + Merkblatt SJ 2024_25.
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Hausordnung BS_HKFL SJ 2024/25

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Hausordnung SJ 24_25.pdf
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