Präventionskonzept
Kinder- und Jugendschutzkonzept
Hütteldorfer Str. 7-17, 1150 Wien
Aktuelle Version 03.09.2026
„Achtsamkeit ist ein aufmerksames Beobachten, ein Gewahrsein, das völlig frei von Motiven oder Wünschen ist, ein Beobachten ohne jegliche Interpretation oder Verzerrung.“
(Jiddu
Krishnamurti – indischer Philosoph)
Die meisten Kindeswohlgefährdungen finden im (erweiterten) häuslichen Umfeld statt. Leider erleben in Einzelfällen Kinder auch in Schulen körperliche oder seelische Gewalt. Sei es durch Mit Schüler/innen, durch schulische Mitarbeiter/innen oder durch Lehrkräfte.
Egal in welcher Form: Gewalt darf in Schulen keinen Platz haben.
Der Fokus dieses Kinderschutzkonzepts liegt auf dem Bereich der strukturellen Prävention. Wie kann unsere Schule sich gewaltabweisend aufstellen bzw. es allen Beteiligten erleichtern, sich bei Bedarf Hilfe und Unterstützung zu holen.
Es reicht nicht aus, Schüler/innen zu stärken. Das ist gut und wichtig und Teil dieses Konzepts, aber die schulische Struktur, die Abläufe und Möglichkeiten für ein aufmerksames Miteinander müssen geschaffen und lebendig gehalten werden.
Mit diesem Konzept ist es uns auch ein Anliegen, das schwierige Thema sexualisierte Gewalt aus der Tabuzone herauszuholen und eine klare Position zu beziehen. Sowohl für den Umgang mit Kindern, die im Zuhause oder privaten Umfeld betroffen sind, als auch für sexuelle Übergriffe in der Schule: unter Schüler/innen wie auch durch schulische Mitarbeiter/innen oder Lehrpersonen.
Die hier formulierten Präventions-Maßnahmen helfen gegen jede Form der Gewalt (auch, wenn es nie einen 100%igen Schutz geben kann) und tragen zu einem insgesamt respektvollen und friedlichen Miteinander aller Beteiligten am Schulstandort bei.
Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren.
Dies beinhaltet das Bewusstsein für „heikle“ Situationen und klare Handlungsanweisungen ebenso wie das Vorhandensein von unabhängigen Beschwerdemöglichkeiten.
Das vorliegende Kinderschutzkonzept versteht sich als „lebendiges“ Arbeitspapier.
· Es soll aufzeigen, was am Standort bereits umgesetzt und gelebt wird.
· Es soll aufzeigen, in welche Richtung die nächsten Schritte erfolgen könnten und Ideen für die praktische Herangehensweise liefern.
· Es soll Mindeststandards definieren und zu standortbezogenen Erweiterungen und Konkretisierungen einladen.
Und das Allerwichtigste: Es soll am Standort eine Hilfestellung bieten, um sich mit einem schwierigen Tabuthema zu beschäftigen und so einen Beitrag leisten, um Jugendlichen mehr Schutz zu bieten und allen am Schulleben Beteiligten zu mehr Handlungssicherheit zu verhelfen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort. 1
Analyse des IST-Zustandes. 3
Prävention mit Schüler/innen. 3
Verhaltenskodex. 5
Notfalls- und Interventionsplan. 9
Fragebogen für die jährliche Analyse des IST-Zustandes in Bezug auf Kinderschutz. 12
Beratungsstellen zum Thema „Gewalt an Kindern“ in Wien. 15
Ein wesentlicher Bestandteil eines gelebten Jugendschutzes ist eine Analyse des IST-Zustandes. Ziel ist es, bereits erfolgte Präventionsmaßnahmen sichtbar zu machen und lebendig zu halten. Ziel ist es aber auch, mögliche Problemfelder zu identifizieren, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.
Diese Analyse erfolgt am Standort mit Hilfe des Fragebogens im Anhang.
Die Analyse des IST-Zustandes ist nicht nur Ausgangspunkt für die – erstmalige – Entwicklung eines Konzepts, sondern ein regelmäßiger Prozess, welcher Strukturen und Abläufe, Räume und Regeln und das Schulklima in den Blick nimmt.
Um Übergriffe auf Jugendliche möglichst zu verhindern, ist Präventionsarbeit mit Jugendlichen wichtig. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Facetten zusammen.
Es empfiehlt sich, für alle Schulstufen Schwerpunktthemen der Prävention festzuhalten.
Unser Schwerpunktthema auf der 10. Schulstufe lautet: Jugendliche sollen ihre Rechte – speziell auf ihre körperliche Unversehrtheit und Schutz vor sexuellen Übergriffen – kennen. Dies erfolgt, wie unten beschrieben im Pflichtgegenstand „Politische Bildung“.
Unser Schwerpunktthema auf der 11. Schulstufe lautet: Im Pflichtgegenstand „Politische Bildung“ im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe „Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen“ sollen die Schülerinnen und Schüler überprüfen, ob Ihre Rechte – speziell auf ihre körperliche Unversehrtheit und Schutz vor sexuellen Übergriffen – gewahrt sind.
Unser Schwerpunktthema auf der 12. Schulstufe lautet: Im Pflichtgegenstand „Politische Bildung“ im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe „Grund- und Menschenrechte“ reflektieren die Schülerinnen und Schüler neuerlich, ob Ihre Rechte – speziell auf ihre körperliche Unversehrtheit und Schutz vor sexuellen Übergriffen – gewahrt sind.
In einem ersten Schritt ist es wichtig, dass Jugendliche ihre Rechte – speziell auf ihre körperliche Unversehrtheit und Schutz vor sexuellen Übergriffen – kennen.
Im Pflichtgegenstand „Politische Bildung“ werden die Schülerinnen und Schüler im 1. Lehrjahr im Rahmen des Lehrstoffs über „persönliche und gesellschaftliche Verantwortung“ über ihre
diesbezüglichen Rechte informiert. Es wird danach kompetenzorientiert überprüft, ob sie ihre Rechte kennen.
Ein weiterer wesentlicher Baustein im Rahmen der Prävention ist die Kommunikation von Anlauf- und Hilfsstellen für Kinder und Jugendliche.
Im Gangbereich der Schule sind Plakate mit Informationen über Anlauf- und Hilfsstellen für Kinder und Jugendliche ausgehängt.
Ein Aspekt, der bei der Präventionsarbeit nicht fehlen darf, ist das Beschwerdemanagement. Hier geht es darum, Schüler/innen Mut zu machen, Missstände aufzuzeigen. Schüler/innen soll
möglichst niederschwellig, anonym und nicht anonym, persönlich und schriftlich die Möglichkeit geboten werden, Anliegen vorzubringen. Wesentlich ist, dass jedem Anliegen in einem vertretbaren
Zeitraum nachgegangen wird. Ein Beschwerdemanagement, welches diesen Kriterien entspricht, erhöht die Chance, dass Schüler/innen auch bei sexualisierten Übergriffen Hilfe suchen.
Schülerinnen und Schüler können sich in der Berufsschule für Holz, Klang, Farbe und Lack jederzeit schriftlich oder mündlich an Lehrerinnen oder Lehrer ihres Vertrauens, Klassenvorstand die beiden Schülerberaterinnen, an die Direktion wenden.
Es ist wichtig, mit Jugendlichen ganz offen und bewusst über Gefühle, Berührungen und die damit verbundenen Grenzen zu sprechen und zu arbeiten.
Dies erfolgt in der Berufsschule für Holz, Klang, Farbe und Lack im Pflichtgegenstand „Politische Bildung“, wie das bereits ausgeführt wurde.
Altersgerechte Informationen zu Sexualität, ehrliche Antworten auf gestellte Fragen und ein Klima, in dem es erlaubt ist, auch über Sexualität zu sprechen, sind die Voraussetzungen dafür, dass Jugendliche sich Hilfe holen können, wenn sie sexuelle Gewalt erleben.
Dies erfolgt in der Berufsschule für Holz, Klang, Farbe und Lack durch externe Anbieter.
Ebenso im Rahmen der Prävention mitgedacht gehört die digitale Welt. So wie für die analoge Welt kann auch für die digitale Welt zwischen sicheren und unsicheren, schönen und unguten Orten im Netz unterschieden werden.
Im Pflichtgegenstand „Politische Bildung“ werden im bereits beschriebenen Rahmen auch die Gefahren digitale Welt mitbehandelt.
Ein Verhaltenskodex stellt eine Zusammenfassung verschiedener Verhaltensrichtlinien speziell im Umgang mit Nähe und Distanz zwischen Schüler/innen und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen dar. Es ist nicht das Ziel, noch ist es möglich, alle Situationen des schulischen Alltags genau zu reglementieren. Es ist aber sehr wohl ein Ziel, mögliche heikle Situationen zu thematisieren und Verhaltensregeln für diese Situationen festzulegen.
Dadurch entsteht für Schüler/innen mehr Schutz vor Übergriffen und für alle am Schulleben Beteiligten Verhaltenssicherheit.
Durch das Herausgreifen heikler Situationen soll eine Grundhaltung sicht- und spürbar werden, die auch auf andere Bereiche übertragbar ist und dort ebenso gilt.
Typisch für „Heikle Situationen“[1] ist, dass sie Teil des pädagogischen Alltags sind. Beispiele für heikle Situationen sind das Sichern bei Turnübungen, ebenso wie besonders emotionale Situationen. Genau weil diese Situationen unumgänglich sind, ist es wichtig, derartige Situationen gemeinsam zu reflektieren und eine gemeinsame Haltung zu entwickeln.
Für folgende Situationen haben wir z.B. jeweils fachliche Standards festgelegt.
Situationen mit besonderem Körperkontakt
·
Im Sportunterricht[2]
Situationen im Sportunterricht – wie z.B. Sicherung bei Turnübungen oder Ballsport, bei denen es regelmäßig zu körperlichen Kontakten kommt – werden mit der Klassengemeinschaft im Vorhinein
besprochen. Die Schüler/innen gehen somit informiert in die Situation. Sie können einschätzen, welche Form von Körperkontakt auf sie zukommen kann, und sie dürfen sich entscheiden, sich dem
Körperkontakt zu entziehen
·
Erste Hilfe
Wird von den ausgebildeten Personen geleistet. Bei Bedarf erfolgt die Verständigung der Rettung, Schulleitung und Erziehungsberechtigten im Notfall.
·
Schulärztliche Untersuchungen finden mangels Schularzt bzw. Schulärztin in der Schule nicht statt!
Besondere emotionale Situationen
·
Trösten z.B. im Sportunterricht, bei schlechten Noten, Liebeskummer oder Heimweh bei mehrtägigen Schulveranstaltungen
Einfühlsame Gespräche; Berührungen gehen explizit von Schüler/innen aus; Grenzen werden von der Lehrperson klar kommuniziert.
· Schwärmerei, Verliebtheit von Schüler/innen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern
Lehrperson sucht das Gespräch; Liebesbeziehungen zwischen Lehrerpersonen und Schüler/innen in jeder Form sind verboten!
Einzelsituationen
·
Einzelförderung, Beratungsgespräche:
Einzelsituationen zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen finden nur in den dafür vorgesehenen Räumen möglichst mit Einblickmöglichkeit (geöffnete Zimmertüre) statt. Räume bleiben jedenfalls
unverschlossen. Einzelsituationen finden nur in den regulären Arbeitszeiten statt. Die Uhrzeit und die Dauer ist bekannt bzw. wird vor Beginn bekanntgegeben. Die Schülerin/Der Schüler kann das
Gespräch jederzeit beenden
Heikle räumliche Situationen
·
Körperpflege und Hygiene, z.B. Duschen, WC, Umkleidebereich
Die Umkleide- und Duschräume der Schüler/innen werden von Sportlehrer/innen/n nicht betreten. Eine Ausnahme ist eine (vermutete) Gefahr im Verzug. In jedem Fall klopfen Lehrerpersonen vorher
an.
·
Abgelegene, uneinsichtige Orte
Orte wie Abstellkammern, Lagerräume werden von Schüler/innen nicht betreten. Sollte dies dennoch erforderlich sein, ist es an der der Berufsschule für Holz, Klang, Farbe und Lack üblich, dass
Lehrpersonen gemeinsam mit mindestens zwei Schülerinnen bzw. Schülern solche Räume betreten (z.B.: Furnierkammer).
Beziehungs- und Kontaktgestaltung
·
Geschenke, Belohnungen, Vergünstigungen, Bevorzugungen
Keine Geschenke von Lehrpersonen an einzelne Schüler/innen.
·
Mitnahme von Schüler/innen in Privatautos
Schüler/innen werden nicht in privaten Autos von Lehrepersonen oder unterstützendem Personal mitgenommen.
·
Nutzung von offiziellen Schulkanälen, privaten Mailadressen, sozialen Medien (Facebook, Instagram, WhatsApp u.a.)
Lehrer/innen und unterstützende Mitarbeiter/innen sind nicht auf sozialen Medien mit Schüler/innen befreundet. Die Kommunikation mit den Schülerinnen, Schülern und Eltern findet über die
offiziellen E-Mailadressen bzw. der Schule bekannten Kommunikationskanälen statt.
· Geheimhaltung
Von Seiten der Lehrenden werden Schüler/innen niemals zur Geheimhaltung aufgefordert. Alles, was Lehrer/innen Schüler/innen mitteilen, darf besprochen und gegenüber anderen angesprochen werden.
· Nachhilfe
Es ist nicht erlaubt, dass Lehrpersonen private Nachhilfe für Schüler/innen der eigenen Schule anbieten.
· Fotos / Videos
Es erfolgt ein sorgsamer Umgang mit Bildern; Selbstentscheidung und Zustimmung der Schüler/innen; Löschen von Bildern auf privaten Geräten; Situationen und Bekleidung der Schüler/innen sind zu beachten;
· Formen der Anrede und des Umgangs mit Schüler/innen und Eltern
Schüler und Schülerinnen werden von Lehrpersonen, je nach Vereinbarung mit Vor- oder Nachnamen oder - wenn von Schülerseite gewünscht - mit Spitznamen angesprochen. Eltern und Lehrer/innen sind per Sie, Ausnahmen werden transparent erklärt)
· Außerschulischer Kontakt
Außerschulischer Kontakt mit eigenen Schüler/innen wird vermieden bzw. – wenn unvermeidbar – transparent für Schulleitung gemacht.
Weitere mögliche heikle Situationen
·
Mehrtägige Schulveranstaltungen
Lehrer/innen übernachten bei mehrtägigen Schulveranstaltungen niemals mit Schülerinnen oder Schülern in einem Raum. Bei der Auswahl der Übernachtungsmöglichkeiten ist darauf zu achten, dass dies
jedenfalls gewährleistet ist.
·
Schulfest, Schulball, …
Lehrer/innen und unterstützende Mitarbeiter/innen repräsentieren die Schule auch bei Schulfesten und sonstigen schulbezogenen Veranstaltungen. Sie sind sich stets ihrer Vorbildfunktion bewusst.
Das Verhalten soll der Rolle entsprechen. Dies gilt insbesondere für einen sehr maßvollen Umgang mit Alkohol und Zigaretten sowie die angemessene Nähe und Distanz zu Schülerinnen, Schülern und
Erziehungsberechtigten.
Wie bereits dargelegt, ist es weder Ziel noch möglich, für jede denkbare heikle Situation im Vorfeld eine detaillierte Handlungsanweisung zu geben. In der Praxis kann es somit auch vorkommen,
dass in fachlich begründeten Ausnahmesituationen von den festgelegten fachlichen Standards abgewichen werden muss. In solchen Ausnahmen ist besonders auf größtmögliche Transparenz sowohl
gegenüber Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten als auch gegenüber dem Kollegium und der Schulleitung zu achten.
Der Verhaltenskodex soll es somit auch innerhalb des Kollegiums erleichtern, über irritierende Situationen ins Gespräch zu kommen.
Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren.
„Achtsamkeit ist ein aufmerksames Beobachten, ein Gewahrsein, das völlig frei von Motiven oder Wünschen ist, ein Beobachten ohne jegliche Interpretation oder Verzerrung.“
(Jiddu
Krishnamurti – indischer Philosoph)
Jede Schule verfügt seit vielen Jahren über einen ausgefeilten Plan, sollte die Schule geräumt werden müssen. Dieser Plan wird auch jährlich „erprobt“ und evaluiert. Ganz ähnlich sollte auch mit
dem Kinderschutzkonzept vorgegangen werden. Es wird zumindest 1x jährlich thematisiert und aktualisiert. Dabei sollte nicht immer automatisch nur vom „worst case“ – also von einem bestätigten
sexuellen Übergriff – ausgegangen werden. Viel eher sollte der Umgang mit Irritationen und weniger schwerwiegenden Grenzverletzungen klar festgelegt werden.
Bei Irritationen handelt es sich um ein beobachtetes oder mitgeteiltes Verhalten, welches nicht klar eingeordnet werden kann. Es entsteht ein „ungutes“, ein „komisches“ Gefühl. Ein solches
Verhalten könnte beispielsweise ein „Verstoß“ gegen den im Kollegium vereinbarten Verhaltenskodex sein.
Beschwerden sind immer bis zu einem gewissen Grad unangenehm. Während jedoch im Umgang mit „normalen“ Beschwerden eine gewisse Übung besteht, fehlt diese, wenn es um mögliche Übergriffe geht, zumeist völlig. Deshalb ist es besonders wichtig, sich auf diese Situation in Ruhe vorzubereiten – genauso wie auf eine Räumungsübung.
Das Krisenteam
Die Schulleitung kann nicht alleine alle Aufgaben bewältigen. Deshalb ist es wichtig, ein Krisenteam zu haben. Das Krisenteam besteht aus ungefähr 4 bis 6 Personen. Die Aufgabe der Schulleitung
ist jedenfalls, den Überblick zu bewahren und eine gute Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Stellen sicherzustellen. Neben der Schulleitung sollten ein bis zwei erfahrene Lehrer/innen
und wenn möglich eine Unterstützung aus dem psychosozialen Helferbereich (z.B. Beratungslehrer/in) Teil des Teams sein. Ebenso kann die Schulärztin/der Schularzt Teil des Krisenteams sein.
Auch mögliche Kontakte zu Unterstützern außerhalb des Standortes sollten vorab geklärt sein, um im Bedarfsfall rasch eingebunden werden zu können.
Eine der Hauptaufgaben im Krisenfall ist die Kommunikation. Diese sollte – nach Möglichkeit – aufgeteilt werden. Kommunikation kann beispielsweise zu folgenden Stellen notwendig werden: Schulbehörde (SQM), Kinder- und Jugendhilfe (MA11), Polizei, Eltern, Medien. Auch die sorgfältige Dokumentation gehört zu den zentralen Aufgaben.
Das (Kern)Krisenteam
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Person |
Aufgabe |
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Direktor: BD OSR Dipl.-Päd. Mst. Dipl.-HTL-Ing. Christoph Hrabe BEd |
· Bewahrt den Überblick · Vernetzung zwischen den Beteiligten |
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Direktor-Stellvertreterin: BDS Mst. Josef Seidl BEd |
· Kommunikation mit den Beteiligten · Dokumentation |
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Beratungslehrerin: Dipl.-Päd. Silvia Hoffmann |
· Kommunikation mit den Beteiligten |
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Beratungslehrerin: Ingrid Vondracek BEd |
· Kommunikation mit den Beteiligten |
Das erweiterte Krisenteam
Schulaufsicht
Ing. Romana Schütz, MA
Schulqualitätsmanagerin
Tel.: 01/ 525 25 77325 E-Mail: [email protected]
Schulpsychologie
Hofrat Mag. Jürgen Bell
Tel.: 01/ 525 25 77501 E-Mail: [email protected]
Pressestelle
Mag. Tabea Grießner
Tel.: 01/525 25 77014 E-Mail: [email protected]
Das Krisenteam tritt routinemäßig ca. 2-mal im Jahr zusammen. Bei dieser Besprechung wird gemeinsam das Klima in der Schule reflektiert. Es werden Wahrnehmungen, Signale und Andeutungen zusammengetragen. Sexueller Missbrauch wird als Möglichkeit mitgedacht, ohne sich darauf zu fokussieren oder jedes Verhalten automatisch vor diesem Hintergrund zu interpretieren.
Jedenfalls wird das Krisenteam einberufen, wenn eine Irritation vorhanden ist oder eine Beschwerde vorliegt. In diesem Fall empfiehlt sich die Vorgehensweise wie im „Interventionsplan Teil 1“ beschrieben.[3]
Standards bei der Intervention
Immer wenn eine Schule mit einem möglichen Übergriff konfrontiert ist, ist es wichtig, aktiv zu werden und dabei bestimmte Standards einzuhalten.
·
Ruhe bewahren
Es empfiehlt sich die Einbindung emotional nicht involvierter Unterstützer/innen. Diese haben es leichter, strukturierter vorzugehen und „einen kühlen Kopf“ zu bewahren.
·
Unterstützung und Ansprechpersonen für alle Beteiligten
Speziell Betroffene benötigen Ansprechpersonen, zu denen möglichst eine Vertrauensbasis besteht. Dies kann innerhalb der Schule (z.B. Beratungslehrer/in) oder auch außerhalb der Schule sein.
[4]
Auch für die „beschuldigte“ Person ist es wichtig, sich Unterstützung zu suchen. Hier geht es in einem ersten Schritt um eine sachliche und unaufgeregte Klärung der Inhalte und nicht um eine
„Verteidigung“.
·
Sorgfältige Dokumentation
Die Dokumentation sollte möglichst von Beginn an erfolgen. Beobachtungen und Aussagen werden festgehalten. Auch Gefühle werden dokumentiert, aber als solche gekennzeichnet.
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Themenbereich „Prävention mit Schüler/innen“ |
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Am Standort wird gezielt an der Prävention von Übergriffen mit den Schüler/innen gearbeitet? |
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Wenn ja: |
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Themenbereich „Schüler/innenempfinden“ |
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Am Standort wird das „Schüler/innenempfinden“ erhoben? |
Ja ð Nein ð |
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Wenn ja[6]:
Wir erheben das Schüler/innenempfinden mit der Methode[7]:
Am Standort wird das Schüler/innenempfinden mit folgender Methode erhoben: (kurze Beschreibung) |
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Themenbereich „Empfinden von Pädagoginnen und Pädagogen“ |
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Am Standort findet eine Analyse der Strukturen und des Klimas unter den Pädagoginnen und Pädagogen statt? |
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Wenn ja[8]:
Wir erheben die Strukturen und das Klima unter den Pädagoginnen und Pädagogen mit der Methode: |
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Themenbereich „Empfinden von unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ |
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Am Standort findet eine Analyse der Strukturen und des Klimas unter den unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt? |
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Wenn ja: In die Analyse einbezogen werden
administrative Mitarbeiter/innen
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Ja ð
Nein ð |
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Themenbereich „Absolvent/innen/en und ehemalige Mitarbeiter/innen“ |
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Am Standort findet eine Analyse der Strukturen und des Klimas unter den Absolventinnen und Absolventen der Schule statt? |
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Am Standort werden die Strukturen und das Klima mit folgender Methode erhoben: (kurze Beschreibung) |
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Am Standort findet eine Analyse der Strukturen und des Klimas unter den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule statt? |
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Am Standort werden die Strukturen und das Klima mit folgender Methode erhoben: (kurze Beschreibung) |
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Themenbereich „Empfinden von unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ |
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Am Standort gibt es einen verschriftlichten Verhaltenskodex? |
Ja ð Nein ð |
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Wenn ja: |
Ja ð
Nein ð |
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Themenbereich „Notfallplan“ |
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Am Standort existiert ein „Notfallplan“ für den Umgang mit sexualisierten Übergriffen? |
Ja ð Nein ð |
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Wenn ja: |
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Organisation |
Telefonnummer |
Internetadresse |
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Beratungsstelle Tamar – für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder |
01 / 33 40 437 |
www.tamar.at |
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Die Boje |
01 / 4066 602 |
www.die-boje.at |
|
Kinderschutzzentrum „die Möwe“ |
01 / 532 15 15 |
www.die-moewe.at |
|
Kinderschutzzentrum Wien |
01 / 526 18 20 |
www.kinderschutz-wien.at |
|
Mädchenberatung für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen |
01 / 587 10 89 |
www.maedchenberatung.at |
|
Notruf. Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen |
01 / 523 22 22 |
www.frauenberatung.at |
|
Selbstlaut – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen |
01 / 810 90 31 |
www.selbstlaut.org |
[1] Vergleiche die Broschüre „Achtsame Schule“ der Fachstelle Selbstlaut. Download unter: www.selbstlaut.org
[2] Speziell für den Sportunterricht sei an dieser Stelle auf einige Materialien verwiesen
·
Handreichung „Für Respekt und Sicherheit – Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport“
www.100prozent-sport.at/downloadcenter-2/
· Checkliste „Sichere Sportstätten“ www.100prozent-sport.at/downloadcenter-2/
· Online Kurs „Safe Sport“ www.safesport.at/academy/e-learning
[3] „Interventionsplan Teil 1“ – siehe Anlage; aus der Broschüre „Achtsame Schule“ der Fachstelle Selbstlaut
[4] Eine Liste mit Beratungsstellen findet sich im Kapitel Beratungsstellen zum Thema „Gewalt an Kindern“ in Wien.
[5] Der Fragebogen ist 1-mal jährlich durch das Krisenteam auszufüllen.
[6] Die einzelnen Methoden beziehen sich auf die Broschüre „Achtsame Schule“ der Fachstelle. Download unter: www.selbstlaut.org
[7] Anmerkung: Es ist nicht intendiert, am Standort alle Methoden zur Erhebung des „Schüler/innenempfindens“ anzuwenden. Die Auswahl der Methoden hängt vom Alter der Schüler/innen ebenso wie von standortspezifischen Faktoren ab.
[8] Die einzelnen Methoden beziehen sich auf die Broschüre „Achtsame Schule“ der Fachstelle Selbstlaut. Download unter: www.selbstlaut.org